Informationen
für die Mitglieder der
VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG

22.04.2024 Alles eine Frage der Bewertung
:
Unter diesem Titel berichten die
GenoNachrichten am 16.04.2024 über eine weitere Immobilie der VR-Bank. Dieses Ferienhotel wurde offenbar im Jahr 2019 von der damaligen Raiffeisenbank Borken eG zu einem Preis von 2.312.438,64 € erworben.
Der Buchwert ist leider (noch) nicht bekannt, trotzdem eignet es sich gut zur Erläuterung der Immobilienverluste und des damit verbundenen Sanierungsbetrages des BVR.
weiterlesen

14.04.2024 Können Zweifel an Immobilienbewertungen Verschwörungstheorien sein?

Versuchen wir dies am Beispiel des Fachmarktzentrums „Bodepark Staßfurt“ zu ergründen. Dieses Fachmarktzentrum ist durch die Fusion der Raiffeisenbank Borken eG mit der VR-Bank Bad Salzungen in den Immobilienbestand der VR-Bank übergegangen.
Im Mai 2018 ermächtigte der Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Borken eG den damaligen Vorstand der Raiffeisenbank Borken eG zum Kauf dieses Fachmarktzentrums.
weiterlesen
28.03.2024 Die Mitglieder haben gesprochen und ein neuer Aufsichtsrat wurde gewählt

Die außerordentliche Generalversammlung vom 26.03.2024 ist heute bereits Geschichte. Der Wille der Mehrheit der Mitglieder hat sich in der Versammlung akzentuiert. Es ist in einer Demokratie so üblich, dass der Wille der Mehrheit allseits akzeptiert wird.
Lange, bis in die frühen Morgenstunden um 04:00 Uhr des 27.03.2024 hat es gedauert, bis auch die Wahl der 12 neuen Mitglieder des Aufsichtsrates ausgezählt war. Den dabei gewählten Mitgliedern wünschen wir viel Erfolg bei ihrer Aufsichtstätigkeit über die beiden Sonderbeauftragten der BaFin, aber auch der beiden neuen Vorstände Harald Kothe und Stefanie Hermann.

Es wurde an der ao. Generalversammlung von der Versammlungsleitung nicht darauf eingegangen, dass die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG keine Bank ist, sondern eine Genossenschaft, die neben anderen Geschäftsgegenständen auch das Bankgeschäft betreibt.
Da dies aber eigentlich das Wesentlichste ist,
bitten wir Frau Hermann und Herrn Kothe, die nachfolgenden Ausführungen eingehend zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten aber auch die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder sich mit diesen Ausführungen intensiv zu beschäftigen,
denn auch für sie gilt nach § 41 GenG die Bestimmung des § 34 GenG sinngemäß.

Dieser § 34 GenG regelt die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleiter einer Genossenschaft. Der Gesetzgeber betont dabei die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft" ganz besonders.
Frau Dr. Althanns beschreibt diese Vorschrift folgendermaßen im Genossenschaft-Handbuch:
„Die Vorschrift umschreibt die dem Vorstand bei seiner Geschäftsführung obliegenden Sorgfaltspflichten und regelt für den Fall ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche gegen das pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglied".

Der Vorstand ist in erster Linie Vorstand einer Genossenschaft. Nur dieser Stellung verdankt er seine Anerkennung als Geschäftsleiter nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Das gleiche gilt für den Aufsichtsrat, der in erster Linie Aufsichtsrat der Genossenschaft ist und nicht BVR und/oder BaFin unterstellt ist.

§ 34 GenG dient nicht den Interessen von BVR und BaFin. § 34 GenG stammt nicht aus dem Kreditwesengesetz, sondern aus dem Genossenschaftsgesetz. § 34 GenG dient u.a. dem Schutz des Genossenschaftsvermögens, um dieses vor Schaden zu bewahren. Dieses Genossenschaftsvermögen zu schützen, ist aus unserer Sicht derzeit die größte Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe wissen aus ihrer Teilnahme an der ao. Generalversammlung, dass Bedenken zu den Bewertungen durch BAG-Wert durchaus ihre Berechtigung haben könnten.
Denken Sie dabei stets auch daran, dass die BAG-Wert GmbH in Hamm eine 100%ige Tochter der GHG Gesellschaft für Haus- und Grundbesitzvermittlung mbH in Hamm ist, diese wiederum ist eine 100%-ige Tochter der BAG Bankaktiengesellschaft. Zum Besitzer der BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm ist auf wikipedia.de zu lesen:
„Die BAG Bankaktiengesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamm unter HRB 1175 eingetragen und ist eine fast 100-prozentige Tochter des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR).“

Wir werden den Vorstand an seiner Aufgabe als Vorstand der Genossenschaft messen und vor allem auch den Verkauf von Immobilien und/oder Energieanlagen an die BAG Bank AG oder auch an andere Dritte zu weniger als dem Buchwert eingehend beobachten. Dazu weisen wir die beiden Vorstände eindringlich auch auf § 34 Abs. 2 Satz 2 hin, der ebenfalls auf diese Sorgfaltspflicht von Genossenschaftsvorständen eingeht und der lautet: "
Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast."
Auch der Aufsichtsrat wird darauf hingewiesen. Es wird jedem Aufsichtsratsmitglied, das eine andere Meinung als die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder hat, dringend empfohlen, seine Bedenken gegen eine Entscheidung des Aufsichtsrates im Aufsichtsratsprotokoll nachweisbar dokumentieren zu lassen.
103, 6
22.03.2024
In eigener Sache
Im Webauftritt der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG wird behauptet, igenos e.V. wäre gegen einen Sanierungsvertrag.
Solches ist eine Unterstellung, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat und nur beweist, welche Ängste bei den Verantwortlichen herrschen müssen, um so etwas zu behaupten

Igenos e.V. kennt den Inhalt des Sanierungsvertrags noch nicht und kann sich daher auch nicht dazu äußern. igenos hält es allerdings grundsätzlich für falsch, Geschäftsfelder der Genossenschaft, die erfolgreiche Nicht-Bankgeschäfte betreffen, nach Bankkriterien zu "sanieren" und damit Vermögensumschichtungen zu Lasten der Genossen vorzunehmen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn andere Alternativen, wie z. B. die Ausgliederung des Bankgeschäfts, zur Verfügung stehen. igenos möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Bankgeschäft nur eines von sieben Geschäftsfeldern der Genossenschaft ist

Voraussetzung ist auch, dass eine Beschlussfassung nur auf der Grundlage einer objektiven Feststellung der Vermögenslage erfolgen kann. Hierzu liegen uns sachverständige Zeugenaussagen vor, die befürchten lassen,dass Fehleinschätzungen zugunsten fremder Interessen zum Nachteil der Genossen vorgenommen werden könnten.

21.03.2024
Aufgrund mehrerer Anfragen hier noch folgende Erläuterung zum derzeitigen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG.
Christian Gervais wurde von der BaFin als Sonderbeauftragter für den Vorstand bestellt um das Vieraugenprinzip gemäß KWG für das Bankgeschäft wieder herzustellen.
Ende November 2023 trat der gesamte Aufsichtsrat zurück. Es wäre unverzügliche Aufgabe des am 1.12.2023 sein Amt antretenden Sonderbeauftragten Gervais gewesen, gemäß §44 Abs. 2 GenG unverzüglich eine ao. (außerordentliche) Generalversammlung zwecks Neuwahl des Aufsichtsrates einzuberufen. Das hat Christian Gervais versäumt.
Da deshalb kein Aufsichtsrat mehr vorhanden war, ermöglichte dies der BaFin, auch einen Sonderbeauftragten für den Aufsichtsrat, in der Person von Dirk Auerbach, zu berufen. Auch dieser hätte nach § 38 Abs. 2 GenG sofort eine ao. Generversammlung zwecks Wahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder einberufen müssen. Auch Dirk Auerbach hat dies versäumt.
Der Sonderbeauftragte für den Aufsichtsrat bestellte Harald Kothe Anfang März zum weiteren Vorstandsmitglied, ebenso wie Stefanie Hermann ab 1.April 2024.
19.03.2024
Die Angst des Torwarts vor dem Elfmeter?

„Es geht um alles: Ihre Teilnahme ist wichtig!“ Christian Gervais, von der BaFin als Sonderbeauftragter für den Vorstand bestellt und Harald Kothe werben mit dieser Schlagzeile im Schreiben vom 14.03.2024 um die Teilnahme möglichst vieler Mitglieder an der außerordentlichen Generalversammlung am 26.03.2024. Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass Verschwörungstheoretiker (Anm.: gemeint sind offenbar Mitglieder, die Aufklärung über gesetzliche Vorgaben und Transparenz zu Entscheidungen der beiden - nicht von der Generalversammlung gewählten - Entscheidungsträger fordern) eine Gefahr für die Institutssicherung des BVR darstellen und in diesem Fall die Geschäftsanteile der Mitglieder nicht mehr sicher wären.

Kann dies als Erpressung betrachtet werden? Wir werden es sehen. Es wäre interessant, den Aufschrei innerhalb der Genossenschaftsorganisation zu hören, wenn die BVR-ISG tatsächlich eine Hilfe - falls nötig - verweigern würde. Ein solcher Aufschrei könnte nicht nur das Genossenschaftswesen,sondern das gesamte Finanzwesen erschüttern.

Jedenfalls ist der Satzung der BVR-ISG nicht zu entnehmen, dass eine Hilfe durch die BVR-Institutssicherung verweigert werden kann, wenn die Mitglieder erst noch Transparenz bezüglich der angeblichen Verluste der Bank, die durch BVR-nahestehende Firmen ermittelt wurden, mittels einer objektiven Prüfung durch Dritte fordern.

Apropos Transparenz:
Finanzbusiness.de berichtet am 19.03.2024 unter dem Titel "
Effenberg-Bank": Kritische Genossen sprechen von einer "sozialistischen Umlagerung" über die Scharmützel um die Effenberg-Bank. Am Ende des Berichts wird erwähnt, dass die außerordentliche Generalversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll.

An der von den angeblichen Kritikern einberufenen Mitgliederversammlung am 06.03.2024 war die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen und es herrschte vollständige Transparenz. Presse, Fernsehen und sogar Christian Gervais zusammen mit einigen Mitarbeitern konnten ungehindert an der Versammlung teilnehmen und darüber berichten.

Allerdings findet die nun wichtigste Versammlung, die außerordentliche Generalversammlung, nach dem Willen von Gervais unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Warum eigentlich?

Hat Christian Gervais und die hinter ihm stehende Genossenschaftsorganisation Angst davor, dass zu viele Informationen über Einzelheiten der Machenschaften innerhalb der kreditgenossenschaftlichen Finanzgruppe an die Öffentlichkeit gelangen?

15.03.2024
Auf finanzbusiness.de ist heute zu lesen: BaFin-Sonderbeauftragter bläst zur Attacke gegen seine Widersacher
Exklusiv: Christian Gervais, seit Dezember der mächtige Mann der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, will die Wahl eines neuen Aufsichtsrats verhindern. Und er kritisiert die lokale Presse.

finanzbusiness.de bezieht sich dabei auf ein Interview, das Christian Gervais mit Asmus Schütt von Awado Kommunikationsberatung GmbH (einer 100% Tochter des Genoverband Frankfurt) geführt hat. In diesem Interview sagt Herr Gervais unter anderem:
"
Es ist erklärte Absicht der Kritiker, die ao. (außerordentliche) Generalversammlung zu nutzen, um aus ihren Reihen einen Aufsichtsrat zu wählen und den aktuell von der BaFin zur Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrates ebenfalls eingesetzten zweiten Sonderbeauftragten zu ersetzen."

Warum hat Christian Gervais solche Angst vor einem Aufsichtsrat der den Sonderbeauftragten für den Aufsichtsrat ersetzt?
Offenbar betrachtet er seine Stelle als Sonderbeauftragter einer Bank und nicht einer Genossenschaft. Er ist als Sonderbeauftragter der Vorstand einer Genossenschaft und im Genossenschaftsregister eingetragen. Und deshalb hat er sich an die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung zu halten.

Denn eines muss sich auch Herr Gervais stets vor Augen halten: Die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ist keine Bank mit angeschlossener Genossenschaft, sie ist eine Genossenschaft die u.a. auch Bankgeschäfte betreibt. Und das ist ein gewaltiger Unterschied.

Und wenn Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes nicht eingehalten werden, dann muss sich auch ein Herr Gervais massive Kritik gefallen lassen.

09.03.2024

Sehr oft wurden wir besonders in den letzten Tagen gefragt, ob die Einlagen der Kunden und Mitglieder bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG wirklich sicher ist. Wir sind überzeugt, dass es so ist.

Für alle die sich dazu informieren und die Bestätigung holen wollen, hier der Link zu einer Webseite, auf der dies ausführlich erklärt ist:

07.03.2024 Ein Lob den Veranstaltern

Am 6. März .2024 fand in Schmalkalden eine Informationsveranstaltung für Mitglieder der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG statt. Eingeladen dazu hatte die sich in Schmalkalden gebildete Gruppe von Genossenschaftern unter Federführung von Herrn Peter Heimrich und Herrn Andreas Trautvetter.
Die gelungene und gut besuchte Veranstaltung wurde von Rennsteig TV aufgezeichnet
und kann von Interessierten hier angesehen werden
Schlachtplan zur Generalversammlung:
Teamtreff der Effenberg-Bank-Genossen


Schmalkalden/Bad Salzungen. Im Vorfeld der Außerordentlichen Generalversammlung der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG am 26. März in Erfurt, lädt eine Schmalkalder Initiative der Genossenschafter, zu einem Teamtreffen ein. Themen: Inhaltlich-rechtliche Analyse der Situation der Bank unter Bafin-Sonderverwaltung, geplante Neubesetzung eines arbeitsfähigen Aufsichtsrates, Anträge zur Erweiterung der bisherigen Tagesordnung für die Generalversammlung in Erfurt.

Termin der Zusammenkunft in der Mehrzweckhalle Schmalkalden.ist der 6. März, 17 Uhr, Alle Genossenschafter sind herzlich eingeladen. Voranmeldungen sind nicht erforderlich.

Dem großen regionalen Interesse an der Thematik geschuldet, überträgt der regionale TV Sender „Rennsteig TV“ die gesamte Veranstaltung im Livestream. Einwahl im Internet unter:
https://youtube.com/live/-nvdniougrs?feature=share
Fragen über Fragen
Christian Gervais, von der BaFin eingesetzter Sonderbeauftragter für den Vorstand (weil nur noch ein einziger Vorstand vorhanden war), muss sich viele Fragen gefallen lassen. Ganz besonders deswegen, weil er als Vorstand einer Genossenschaft nicht dem Wohl seiner Auftraggeber oder eines Bankenverbandes, sondern dem Wohl der Genossenschaft, die er behauptet zu vertreten, verpflichtet ist.
Nach Aufforderung durch den BVR legten der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreter sowie nach Intervention der BaFin alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder ihre Ämter nieder.
Gemäß § 44 Abs. 2 GenG ist eine Generalversammlung außer in den in der Satzung oder im Gesetz ausdrücklich bestimmten Fällen einzuberufen, wenn es im Interesse der Genossenschaft erforderlich erscheint. Das Vorhandensein eines Aufsichtsrates in einer Genossenschaft ist gesetzliche Pflicht.
Es wäre deshalb Aufgabe und Pflicht des Sonderbeauftragten Gervais gewesen, unverzüglich eine Generalversammlung mit dem Ziel der Neuwahl eines Aufsichtsrates einzuberufen. Dieser Bestimmung des § 44 Abs. 2 GenG ist er nicht nachgekommen. Als Sonderbeauftragter für eine Genossenschaft hat er bei seiner Tätigkeit auch die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes zu beachten. Er kann sich deshalb nicht damit entschuldigen, die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung nicht gekannt zu haben. Sein Fehler läge dann in der Annahme des Amtes.
Der BVR kennt diese Bestimmung des § 44 Abs. 2 GenG mit Sicherheit. Und trotzdemist er nicht eingeschritten. Er wird sich viele Fragen gefallen lassen müssen. Aber auch die BaFin, die offenbar in enger Symbiose mit dem BVR verbunden ist.
Information vom 1. März 2024
Im Vorfeld der außerordentlichen Generalversammlung der VR-Bank Bad Salzungen/Schmalkalden am 26. März in Erfurt lädt die Schmalkalder Initiative der Genossenschafter zu einem Teamtreffen ein. Termin für die Zusammenkunft ist der 6. März ab 17 Uhr in der Mehrzweckhalle Schmalkalden. Alle Genossenschafter sind herzlich eingeladen. Voranmeldungen sind nicht erforderlich.
In eigener Sache
Finanzbusiness.de berichtete am 30.01.2024 mit der Schlagzeile Effenberg-Bank":
Ex-Minister droht BaFin-Beauftragtem mit Staatsanwalt“ dass sich ein früheres thüringisches Regierungsmitglied an Bundesfinanzminister Lindner in seiner Wut auf den neuen starken Mann der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden gewandt hat. igenos e.V. kann diesen Ärger sehr gut nachvollziehen.
Was igenos an der BaFin als Bundesbehörde stört, ist die Tatsache, dass sie Vorstände von Genossenschaften dazu zwingt, gegen den ureigensten und einzigen Auftrag zu verstoßen, den einer Genossenschaft vom Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben wurde. Dies gilt sowohl für die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG als auch für alle andere Genossenschaften, die das Bankgeschäft betreiben. Die BaFin erfüllt zwar ihre Aufgabe, jedoch offenbar auf Kosten der Genossenschaften und noch mehr auf Kosten der Mitglieder der Genossenschaften die u.a. auch ein Bankgeschäft betreiben. Dies führt soweit, dass bei Fusionen den Mitgliedern entscheidende Informationen vorenthalten werden. In den
GenoNachrichten vom 2.Februar 2024 ist dazu ein ausführliches und aufschlussreiches Schreiben an die BaFin veröffentlicht.

Gleiches gilt für den BVR, der offenbar der Meinung ist, alle Genossenschaften, die nicht nach seiner Pfeife tanzen sondern stattdessen ihre Mitglieder und nebenbei auch die Region fördern wollen, mit Prüfungen und Sonderprüfungen bis hin zur Anzeige bei der BaFin zu überziehen. Dabei müsste gerade dieser Verband wissen, dass der Zweck jeder Genossenschaft, also auch einer Genossenschaft die u.a. Bankgeschäfte betreibt, immer nur die Förderung der Mitglieder sein muss und dass gerade die Vorgaben des BVR in den Knebelverträgen zu Sicherungseinrichtung und Institutssicherung die Vorstände dazu zwingen, gegen den Genossenschaftszweck zu verstoßen. Inwieweit dies als Anstiftung zum Rechtsbruch gewertet werden kann, mögen Juristen überprüfen.

Aber eines ist auch ganz klar: § 81 Abs. 1 Satz 1 GenG sagt eindeutig aus, dass eine Genossenschaft auf Antrag der obersten Landesbehörde durch Urteil aufgelöst werden kann, wenn ihr Zweck nicht mehr auf die Förderung der Mitglieder gerichtet ist. Und dies ist im Bereich der Genossenschaftsbanken die der BVR-Institutssicherung angeschlossen sind, eindeutig der Fall. Denn deren Zweck ist, dank BVR und BaFin, nicht mehr auf die Förderung der Mitglieder sondern genauso wie bei Banken in der Rechtsform AG, auf die Förderung des Unternehmensgegenstandes Bankgeschäft mittels Gewinnmaximierung und Rücklagenthesaurierung ausgerichtet.

igenos e.V. wurde bereits mehrfach gefragt, warum wir uns in Schmalkalden einmischen. Der Grund liegt darin, dass wir Mitglied der Genossenschaft sind und nicht tatenlos zusehen werden, wie eine in der Region hervorragend verwurzelte und gut aufgestellte Genossenschaft mit Vermutungen, die den Medien zugesteckt wurden, kaputtgemacht wird. Ähnliches ist auch unseren
Schreiben an die BaFin vom 30.11.2023 und an den BVR vom 06.12.2023 zu entnehmen.

Eine Stellungnahme dazu haben wir weder von der BaFin noch vom BVR erhalten. Doch Schweigen ist auch eine Antwort.



Information vom 29.01.2024
In einer förmlich zugestellten 12-seitigen Verfügung der BaFin vom 1.12.2023 wurde der Genossenschaft die Einsetzung des Sonderbeauftragten Christian Gervais verkündet und damit seitens der BaFin die Herrschaft über die Genossenschaft übernommen. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass die BaFin eigentlich einen Geschäftsleiter abberufen wollte, um anschließend einen Sonderbeauftragten nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 KWG bestellen zu können. Da dieser aber dann seine Vorstandstätigkeit beendete und der Aufsichtsrat auf Aufforderung des BVR keinen Nachfolger bestellen durfte, musste die BaFin auf § 45c Abs. 2 Nr. 2 KWG ausweichen. Weil nun aber gleichzeitig der Aufsichtsrat der Genossenschaft nicht folgsam war, sondern über einen Nachfolger nachdachte, erhielt dieser vom BVR massive Schelte und musste, wie am 19.01. berichtet, zurücktreten. Die Zusammenarbeit zwischen BaFin und BVR funktionierte wie immer einwandfrei. Der zurückgetreten wordene Aufsichtsrat wurde ganz schnell durch ebenfalls einen Sonderbeauftragten der BaFin ersetzt. Die Herrschaft über die Genossenschaft war (aus Sicht von BaFin und BVR) komplett.

Absolut unglaublich der Hinweis der BaFin auf Seite 2: "
Solange ich einem Sonderbeauftragten die Funktion eines Geschäftsleiters übertragen habe, können die nach anderen Rechtsvorschriften hierzu berufenen Personen oder Organe ihr Recht, einen Geschäftsleiter zu bestellen, gemäß § 45c Abs. 3 Satz 6 KWG nur mit meiner Zustimmung ausüben." Hier das Schreiben der BaFin. Aus Datenschutzgründen nur die ersten beiden und die letzte Seite.

Ganz unverfroren nimmt sich die BaFin dabei heraus, das gesetzlich vorhandene Recht auf Selbstverwaltung einer Genossenschaft außer Kraft zu setzen und der Generalversammlung vorzuschreiben, nach Nichtmehrvorhandensein eines Aufsichtsrates, einen Vorstand der Genossenschaft nur mit Zustimmung der BaFin wählen zu dürfen. Obwohl Genossenschaftsgesetz und Satzung etwas anderes aussagen.

Christian Gervais kennt entweder das Genossenschaftsgesetz nicht oder ignoriert es bewusst. Denn nach dem Rücktritt des Aufsichtsrates hätte er nach § 44 Abs. 2 GenG eine Generalversammlung einberufen müssen, weil das Interesse der Genossenschaft es erforderte, einen vom Gesetz vorgeschriebenen Aufsichtsrat neu zu wählen.
Doch wenn er das getan hätte, dann hätte die BaFin keinen Sonderbeauftragten für den Aufsichtsrat berufen können und Gervais hätte seine Handlungen immer gegenüber dem von der Generalversammlung gewählten Aufsichtsrat rechtfertigen müssen, der dabei ganz sicher die Interessen der Genossenschaft (und der Region) und nicht die von BVR und BaFin vertreten hätte. So aber ................ Ein Schelm, wer nun weiter denkt.


Update vom 17.01.2024
Wie heute am 17.01.2024 veröffentlicht, lädt der Sonderbeauftragte zur geforderten außerordentlichen Generalversammlung der Mitglieder am 26. März 2024 ein. Ohne Rücksicht auf Ansprüche und Willen der Mitglieder soll diese somit erst in mehr als 2 Monaten stattfinden. Dies ist nicht nur eine absolute Verhöhnung der Genossenschaftsmitglieder sondern auch eine Verhöhnung des Gesetzgebers und des Gesetzes. Denn dieses fordert in § 45 Abs. 1 GenG die unverzügliche Einberufung einer Generalversammlung, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder oder der in der Satzung hierfür bezeichnete geringere Teil in Textform unter Anführung des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt.
Der Begriff „unverzüglich“ wird in § 121 BGB als „ohne schuldhaftes Verzögern“ definiert. Schon dies zeigt, dass Herr Gervais die Initiatoren, die Unterzeichner und alle Mitglieder der Genossenschaft bewusst und vorsätzlich verhöhnt und als Sonderbeauftragter der BaFin offenbar der Meinung ist, Gesetze und Bestimmungen nach eigenem Gutdünken verbiegen zu können.
Wir sind überzeugt, dass dieses Vorgehen von Herrn Gervais mit dem BVR abgesprochen ist.

Update vom 15.01.2024
Im Webauftritt der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden ist unter Fragen & Antworten u.a. seit Neuestem auch die Frage zu lesen,
"
Wer ist igenos. Ist das ein Gremium der Bank? Warum lädt igenos zu einer Generalversammlung ein? Die Antwort der Bank dazu lautet: "Igenos ist ein privater Verein mit Sitz in Koblenz, der Mitglied in unserer Genossenschaft ist. Es ist ein Verein, der in der genossenschaftlichen Organisation bundesweit dafür bekannt ist, dass sein Zukunftsmodell für Genossenschaftsbanken darin besteht, das Bankgeschäft aufzugeben und in der leeren Hülle andere Aufgaben zu bündeln. Dieses Modell ist bislang in keiner Volksbank oder Raiffeisenbank umgesetzt worden. Igenos ist kein Gremium der Bank und kann gemäß unserer Satzung auch nicht zu einer Generalversammlung einladen. Dies obliegt dem Aufsichtsratsvorsitzenden."

Hier wird offenbar versucht, mit falschen Behauptungen igenos e.V. in ein falsches Licht zu rücken.

Die Antwort müsste eigentlich richtig lauten:
"Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bullay/Mosel ist igenos Deutschland e.V. als Interessengemeinschaft der Genossenschaftmitglieder im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Verein ist Mitglied unserer Genossenschaft. Er ist ein Verein, der in der Genossenschaftsorganisation bundesweit dafür bekannt ist, gegen die ungerechte Behandlung der Genossenschaftsmitglieder zu kämpfen, da diese bei Verschmelzungen (Fusionen) von Genossenschaftsbanken untereinander, von einem Anteil am Vermögen ihrer eigenen, übertragenden Genossenschaftsbank ausgeschlossen werden. igenos Deutschland befürwortet als Alternative zur Verschmelzung die Ausgliederung lediglich des Bankgeschäfts an die übernehmende Genossenschaftsbank, was zum Erhalt der übertragenden Genossenschaft, deren Mitglieder und dem gesamten Genossenschaftsvermögen führt. Dieses Modell ist bislang in keiner Volksbank oder Raiffeisenbank umgesetzt worden. igenos Deutschland e.V. ist kein Gremium der Bank, kann jedoch gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung, so wie jedes andere Mitglied auch, die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung fordern, wenn mindestens 249 weitere Mitglieder dieses Begehren ebenfalls unterstützen."


Info vom 12. 01.2024

Die geplante außerordentliche Generalversammlung am 26.01.2024 findet nicht statt. Dies liegt weder an uns, noch an der sich von Mitgliederseite gebildeten Unterstützergruppe in Schmalkalden, denen wir für ihr Engagement herzlich danken.
Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben.
Das Genossenschaftsgesetz spricht in § 45 davon, dass eine außerordentliche Generalversammlung
unverzüglich einzuberufen ist, wenn die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Trotzdem sah sich der Sonderbeauftragte der BaFin mit Geschäftsleiterfunktion außerstande, rechtzeitig zu dieser geplanten außerordentlichen Generalversammlung einzuladen. Aus welchen Gründen auch immer.

Sie wird jedoch nicht abgesagt sondern nur terminlich etwas verschoben

Wir bleiben dran und sind hartnäckig.

Schauen Sie bitte immer wieder hier vorbei. Wir informieren Sie zeitnah.

BaFin und BVR schulden uns Mitgliedern Rechenschaft
Denn wir sind eine GENOSSENSCHAFT
Wir Mitglieder sind die Eigentümer unserer Genossenschaft, nicht BVR oder BaFin
Lassen wir uns auch künftig nicht das Heft aus der Hand nehmen

igenos Deutschland e.V.
gez. Gerald Wiegner (Vorstand)
gez. Georg Scheumann (Vorstand)



Buch
Machenschaften
zum kostenlosen Downlad

Über uns

igenos e.V.
Kirchstr. 26
56859 Bullay
Tel.: 06542 9693840
AG Koblenz VR 21586

E-mail post(ätt)igenos.de
Vorstand

Gerald Wiegner
Diplom Volkswirt
56859 Bullay
Georg Scheumann
genossenschaftl. Bankbetriebswirt
90613 Großhabersdorf
Tel: 09105 1319
Email:
post@igenos-sued.de